"Braunschweiger Kessel" im Grundrechtereport
Monday, 25 June 2007 18:41

Wie die Braunschweiger Zeitung meldet, wird der "Polizei-Einsatz während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 gegen Gegendemonstranten" im Grundrechte-Report 2007 behandelt: "In dem Report werden jährlich Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen aufgelistet. Die Polizei hatte an dem heißen Sommertag etwa 250 Menschen auf dem Hagenmarkt mehr als zwei Stunden eingekesselt, um die Rechtsextremen ungehindert ziehen lassen zu können."

Der Braunschweiger Polizeidirektor Harry Döring kündigte unterdessen an, dass "in vergleichbaren Fällen künftig das Versammlungsrecht und nicht mehr wie im Juni 2005 das Gefahrenabwehrrecht" angewendet werden solle.

 
"NPD-Aufmarsch: Polizei-Einsatz illegal"
Wednesday, 28 February 2007 21:53

"Das gewaltsame Auflösen der Sitzblockade von Gegendemonstranten während des NPD-Aufmarschs in Braunschweig am 18. Juni 2005 durch die Polizei war rechtswidrig. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht ... Mit dem Feststellen der Rechtswidrigkeit der Räumung war in der Folge auch zum Beispiel der Einsatz des Wasserwerfers unzulässig. Das Verwaltungsgericht musste nicht mehr klären, ob und wie die Polizei Schlagstöcke einsetzte." (Braunschweiger Zeitung, 01.03.2007)

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Weiterer Artikel zum Urteil: Urteil zerstreut "aufgekommene Zweifel am Rechtstaat"

 
"Verwaltungsgericht klärt: War der Wasserwerfer-Einsatz rechtswidrig?"
Monday, 12 February 2007 00:00

"Gegendemonstrant des NPD-Aufmarschs klagt gegen Polizeidirektion ... Das Vorgehen der Polizei gegen Gegendemonstranten während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 beschäftigt weiter die Gerichte. Diesmal geht es um das Auflösen der Sitzblockade an der Kreuzung Küchenstraße/Alte Waage. Der Kläger will erreichen, dass auch diese Aktion, ebenso wie der so genannte 'Braunschweiger Kessel', als rechtswidrig beurteilt wird. Die Klage richtet sich gegen die Polizeidirektion Braunschweig ... Thomas Gese, Sprecher der Polizeidirektion, erklärte: 'Es gab keinen Schlagstockeinsatz. Es war ein übliches Vorgehen in der Gruppe mit Einsatzmehrzweckstöcken, um eine Räumung durchzuführen. Niemand wurde geschlagen.'

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"Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde der NPD ab"
Wednesday, 29 November 2006 13:30

Die Braunschweiger Zeitung von von heute meldet, dass das Bundesverfasungsgericht eine Beschwerde der NPD wegen des Abbruchs ihres Aufmarsches durch die Polizei am 18. Oktober 2003 in Braunschweig nicht zugelassen hat, da sie unzulässig sei: "Beklagte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht war auch die Polizeidirektion Braunschweig, die den NPD-Aufmarsch am Kennedy-Platz bei Einbruch der Dunkelheit gestoppt und zum Bahnhof zurückgeführt hatte. Damit war vermieden worden, dass die Polizei den Weg durch die Stadt für die NPD freimachen musste."

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"SPD stellt im Landtag unangenehme Fragen zum 'Braunschweiger Kessel'"
Friday, 17 November 2006 22:10

Braunschweiger Zeitung vom 18.11.2006 : "Gab es die Anweisung, der NPD den Marsch durch die Stadt um jeden Preis zu gewährleisten? ... Für die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag ist die Aufarbeitung der NPD-Demonstration in Braunschweig am 18. Juni 2005 noch nicht beendet. Nachdem auch das Oberlandesgericht den Braunschweiger Kessel für rechtswidrig erklärte, will der Braunschweiger SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann am Montag im Landtag fragen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Rechtswidrigkeit des Braunschweiger Kessels? ... Diese Fragen stellen Bachmann und andere SPD-Abgeordnete, darunter der innenpolitische Sprecher Heiner Bartling:

Welche Lehren und inhaltlichen, personellen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der eklatanten Rechtswidrigkeit des Braunschweiger Kessels?

Wird bei künftigen gleichgelagerten Situationen ein grundsätzliches Umdenken der Polizeiführung erfolgen mit der Folge, dass die Gegendemonstranten einer angemeldeten und genehmigten NPD-Demonstration künftig nicht mehr von vornherein als polizeiliche Störer angesehen werden?

Gab es die Anweisung aus der Spitze des Innenministeriums, die ungestörte Durchführung der NPD-Demonstration Braunschweig um jeden Preis zu gewährleisten?

Warum wurde dabei in Kauf genommen, der Versammlung der NPD-Gegendemonstranten das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abzusprechen?"

 

 
Oberlandesgericht bestätigt: Braunschweiger Kessel rechtswidrig
Saturday, 28 October 2006 06:18

Wie die Braunschweiger Zeitung in der heutigen Ausgabe vom 28.10.2006 meldete, hat das Oberlandesgericht entschieden, dass die Einkesselung von Passanten und Anti-NPD-DemonstratInnen am 18. Juni 2005 in Braunschweig am Hagenmarkt rechtswidrig war: "Die Personen auf dem Hagenmarkt hätten unter dem Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert, gestanden. Dieser Artikel sehe keine Ermächtigungsgrundlage für eine Einkesselung vor, so die beiden Braunschweiger Obergerichte. Auch eine ordnungsgemäße Auflösungsverfügung sei nicht erfolgt, da die Polizei per Lautsprecher lediglich das Räumen der Straße verlangt habe. Und nach der Einkesselung sei eine Auflösung der Demonstration ja nicht mehr möglich gewesen, so das OLG."

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