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"Braunschweiger Kessel" im Grundrechtereport |
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Monday, 25 June 2007 18:41 |
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Wie die Braunschweiger Zeitung meldet, wird der "Polizei-Einsatz während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 gegen Gegendemonstranten" im Grundrechte-Report 2007 behandelt: "In dem Report werden jährlich Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen aufgelistet. Die Polizei hatte an dem heißen Sommertag etwa 250 Menschen auf dem Hagenmarkt mehr als zwei Stunden eingekesselt, um die Rechtsextremen ungehindert ziehen lassen zu können."
Der Braunschweiger Polizeidirektor Harry Döring kündigte unterdessen an, dass "in vergleichbaren Fällen künftig das Versammlungsrecht und nicht mehr wie im Juni 2005 das Gefahrenabwehrrecht" angewendet werden solle.
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"NPD-Aufmarsch: Polizei-Einsatz illegal" |
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Wednesday, 28 February 2007 21:53 |
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"Das gewaltsame Auflösen der Sitzblockade von Gegendemonstranten
während des NPD-Aufmarschs in Braunschweig am 18. Juni 2005 durch die
Polizei war rechtswidrig. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht ... Mit dem Feststellen der Rechtswidrigkeit der Räumung war in der Folge
auch zum Beispiel der Einsatz des Wasserwerfers unzulässig. Das
Verwaltungsgericht musste nicht mehr klären, ob und wie die Polizei
Schlagstöcke einsetzte." (Braunschweiger Zeitung, 01.03.2007)
Den ganzen Artikel bei www.newsclick.de lesen
Weiterer Artikel zum Urteil: Urteil zerstreut "aufgekommene Zweifel am Rechtstaat"
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"Verwaltungsgericht klärt: War der Wasserwerfer-Einsatz rechtswidrig?" |
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Monday, 12 February 2007 00:00 |
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"Gegendemonstrant des NPD-Aufmarschs klagt gegen Polizeidirektion ... Das Vorgehen der Polizei gegen Gegendemonstranten während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 beschäftigt weiter die Gerichte. Diesmal geht es um das Auflösen der Sitzblockade an der Kreuzung Küchenstraße/Alte Waage.
Der Kläger will erreichen, dass auch diese Aktion, ebenso wie der so genannte 'Braunschweiger Kessel', als rechtswidrig beurteilt wird. Die Klage richtet sich gegen die Polizeidirektion Braunschweig ... Thomas Gese, Sprecher der Polizeidirektion, erklärte: 'Es gab keinen Schlagstockeinsatz. Es war ein übliches Vorgehen in der Gruppe mit Einsatzmehrzweckstöcken, um eine Räumung durchzuführen. Niemand wurde geschlagen.'
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"Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde der NPD ab" |
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Wednesday, 29 November 2006 13:30 |
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Die Braunschweiger Zeitung von von heute meldet, dass das Bundesverfasungsgericht eine Beschwerde der NPD wegen des Abbruchs ihres Aufmarsches durch die Polizei am 18. Oktober 2003 in Braunschweig nicht zugelassen hat, da sie unzulässig sei: "Beklagte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht war auch die
Polizeidirektion Braunschweig, die den NPD-Aufmarsch am Kennedy-Platz
bei Einbruch der Dunkelheit gestoppt und zum Bahnhof zurückgeführt
hatte. Damit war vermieden worden, dass die Polizei den Weg durch die
Stadt für die NPD freimachen musste."
Zum Artikel
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"SPD stellt im Landtag unangenehme Fragen zum 'Braunschweiger Kessel'" |
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Friday, 17 November 2006 22:10 |
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Braunschweiger Zeitung vom 18.11.2006 : "Gab es die Anweisung, der NPD den Marsch durch die Stadt um jeden Preis zu gewährleisten? ... Für die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag ist die
Aufarbeitung der NPD-Demonstration in Braunschweig am 18. Juni 2005
noch nicht beendet. Nachdem auch das Oberlandesgericht den
Braunschweiger Kessel für rechtswidrig erklärte, will der
Braunschweiger SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann am Montag im
Landtag fragen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der
Rechtswidrigkeit des Braunschweiger Kessels? ... Diese Fragen stellen Bachmann und andere SPD-Abgeordnete, darunter der innenpolitische Sprecher Heiner Bartling:
Welche
Lehren und inhaltlichen, personellen Konsequenzen zieht die
Landesregierung aus der eklatanten Rechtswidrigkeit des Braunschweiger
Kessels?
Wird bei künftigen gleichgelagerten Situationen ein
grundsätzliches Umdenken der Polizeiführung erfolgen mit der Folge,
dass die Gegendemonstranten einer angemeldeten und genehmigten
NPD-Demonstration künftig nicht mehr von vornherein als polizeiliche
Störer angesehen werden?
Gab es die Anweisung aus der Spitze des
Innenministeriums, die ungestörte Durchführung der NPD-Demonstration
Braunschweig um jeden Preis zu gewährleisten?
Warum wurde dabei
in Kauf genommen, der Versammlung der NPD-Gegendemonstranten das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abzusprechen?"
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Oberlandesgericht bestätigt: Braunschweiger Kessel rechtswidrig |
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Saturday, 28 October 2006 06:18 |
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Wie die Braunschweiger Zeitung in der heutigen Ausgabe vom 28.10.2006 meldete, hat das Oberlandesgericht entschieden, dass die Einkesselung von Passanten und Anti-NPD-DemonstratInnen am 18. Juni 2005 in Braunschweig am Hagenmarkt rechtswidrig war: "Die Personen auf dem Hagenmarkt hätten unter dem Schutz des Artikels 8
des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert, gestanden.
Dieser Artikel sehe keine Ermächtigungsgrundlage für eine Einkesselung
vor, so die beiden Braunschweiger Obergerichte. Auch eine
ordnungsgemäße Auflösungsverfügung sei nicht erfolgt, da die Polizei
per Lautsprecher lediglich das Räumen der Straße verlangt habe. Und
nach der Einkesselung sei eine Auflösung der Demonstration ja nicht
mehr möglich gewesen, so das OLG."
Zum Artikel
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