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Tuesday, 07 March 2006 19:00

"Gericht: Polizei muss Blockaden von NPD-Demos nicht beseitigen - Rechtsextreme Partei scheitert in Berlin mit Klage ...

Die Polizei muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts das Demonstrationsrecht von Neonazis nicht mit allen Mitteln durchsetzen. Damit wiesen die Richter am 8. März Klagen der NPD gegen die Polizeiführung der Bundeshauptstadt in allen Punkten ab. Die rechtsextremistische Partei hatte der Polizei vermeintliches Fehlverhalten sowie die Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen bei Kundgebungen am 1. Mai 2004 und am 8. Mai 2005 vorgeworfen. Beide Aufmärsche waren durch Blockaden von Gegendemonstranten verhindert worden. In seinem Urteil sah das Verwaltungsgericht in beiden Fällen eine polizeiliche "Notstandssituation" für tatsächlich gegeben an. Auf Grund des zumeist friedlichen Protests mehrerer tausend Gegendemonstranten wäre ein Einsatz von Schlagstöcken oder Wasserwerfern zur Räumung der NPD-Route unvertretbar gewesen ..." (epd)

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