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Das folgende Schreiben von Jörg Hitzmann (SPD Unterbezirk Wilhelmitor) erreichte uns per Mail:
"Mit Schreiben vom 29.09.2006 hat die Staatsanwaltschaft in Braunschweig bestätigt,was wir natürlich schon vermutet hatten:
Falken und Falken-Sekretäre täuschen keine Straftaten vor.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Falken Sekretär ist eingestellt!.
Hier noch einmal zur Erinnerung:
Nachdem ab Februar 2006 zunehmende Gewaltaktionen und rechtsredikale Übergriffen in Braunschweig feststellbar waren, hat der Kreisverband der braunschweiger Falken anlässlich des zweiten Anschlags auf das Falken Kinderzentrum in der Böcklerstr eine Pressemitteilung an die Braunschweiger Zeitung versandt und dieser Pressemitteilung eine Dokumentation über Neonazi-Übergriffe in Braunschweig beigefügt.
Nach dem Motto: Dokumentieren ist strafbar hat der Staatsschutz der braunschweiger Kriminalpolizei darauf hin Ermittlungen gegen den hauptamtlichen Sekretär der Falken wegen Vortäuschens von Straftaten eingeleitet.
Die aberwitzige Begründung lautete: Die von den Falken dokumentierten Vorfälle seien frei erfunden; es gebe die von den Falken behauptete Gewalt der Neonazis überhaupt nicht.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft ohne weitere Begründung das Ermittlungsverfahren eingestellt:
Der Versand der Dokumentation an die Braunschweiger Zeitung,die diese an die Polizei weiterleitete, war nicht strafbar bzw. war der politischen Strafverfolgung nicht wert.
Fazit :
Wer eine Dokumentation über Neonazi-Gewalt in Braunschweig erstellt, um eine politische Diskussion über Gewalt von rechts anzustoßen, macht sich
nicht strafbar,anders ist die Einstellungsverfügung nicht interpretierbar.
Wer hätte das gedacht !!
Der eigendliche Skandal aber ist,das dieses unsägliche Ermittlungsverfahren erst eingeleitet worden ist."
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