Oberlandesgericht bestätigt: Braunschweiger Kessel rechtswidrig Print E-mail
Saturday, 28 October 2006 06:18

Wie die Braunschweiger Zeitung in der heutigen Ausgabe vom 28.10.2006 meldete, hat das Oberlandesgericht entschieden, dass die Einkesselung von Passanten und Anti-NPD-DemonstratInnen am 18. Juni 2005 in Braunschweig am Hagenmarkt rechtswidrig war: "Die Personen auf dem Hagenmarkt hätten unter dem Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert, gestanden. Dieser Artikel sehe keine Ermächtigungsgrundlage für eine Einkesselung vor, so die beiden Braunschweiger Obergerichte. Auch eine ordnungsgemäße Auflösungsverfügung sei nicht erfolgt, da die Polizei per Lautsprecher lediglich das Räumen der Straße verlangt habe. Und nach der Einkesselung sei eine Auflösung der Demonstration ja nicht mehr möglich gewesen, so das OLG."

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