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"Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde der NPD ab" |
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Wednesday, 29 November 2006 13:30 |
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Die Braunschweiger Zeitung von von heute meldet, dass das Bundesverfasungsgericht eine Beschwerde der NPD wegen des Abbruchs ihres Aufmarsches durch die Polizei am 18. Oktober 2003 in Braunschweig nicht zugelassen hat, da sie unzulässig sei: "Beklagte des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht war auch die
Polizeidirektion Braunschweig, die den NPD-Aufmarsch am Kennedy-Platz
bei Einbruch der Dunkelheit gestoppt und zum Bahnhof zurückgeführt
hatte. Damit war vermieden worden, dass die Polizei den Weg durch die
Stadt für die NPD freimachen musste."
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