"Verwaltungsgericht klärt: War der Wasserwerfer-Einsatz rechtswidrig?" Print E-mail
Monday, 12 February 2007 00:00

"Gegendemonstrant des NPD-Aufmarschs klagt gegen Polizeidirektion ... Das Vorgehen der Polizei gegen Gegendemonstranten während des NPD-Aufmarschs am 18. Juni 2005 beschäftigt weiter die Gerichte. Diesmal geht es um das Auflösen der Sitzblockade an der Kreuzung Küchenstraße/Alte Waage. Der Kläger will erreichen, dass auch diese Aktion, ebenso wie der so genannte 'Braunschweiger Kessel', als rechtswidrig beurteilt wird. Die Klage richtet sich gegen die Polizeidirektion Braunschweig ... Thomas Gese, Sprecher der Polizeidirektion, erklärte: 'Es gab keinen Schlagstockeinsatz. Es war ein übliches Vorgehen in der Gruppe mit Einsatzmehrzweckstöcken, um eine Räumung durchzuführen. Niemand wurde geschlagen.'

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